Grundstückskauf PDF Drucken E-Mail
Grundstück
Montag, den 01. Dezember 2008 um 21:32 Uhr

Heute Morgen waren wir beim Notar und haben das Grundstück gekauft.

Am 22.12.2008, wenn die Bank den Rest bezahlt hat (unser Eigenkapital reicht leider nicht ganz fürs Grundstück), gehört es dann uns .

Frau Menten, unsere Betreuung bei PCM, meinte diesbezüglich auch noch, dass wir mit unserem Timing noch relativ fix vorankommen.

Dabei haben wir schon eine halbe Ewigkeit auf die Finanzierung und den genehmigten Bauantrag gewartet.....

Auch der Notar hat uns Mut gemacht. Er fand es gut, dass es mal wieder ein junges Paar gab, das ein Grundstück kauft. Immerhin muss der Kredit bis 65 abgezahlt sein und wenn erst mit Mitte 40 damit angefangen wird, wird es für viele Familien richtig "eng".

Gut, dass wir dazu 40 Jahre Zeit haben.....

Natürlich hofft man nie, dass etwas schief geht, aber mal ehrlich: wenn es schiefgeht, haben wir es wenigstens versucht und Miete zahlen müssten wir ja auch.

Außerdem gehen wir davon aus, dass unser Gehalt sich von dem Anfangsgehalt, sich mit unseren Fähigkeiten steigert.

Übrigens, der Notar hat sich sehr viel Zeit genommen und uns noch was erklärt:

 

Wusstet ihr, dass eine Grundschuld eigentlich aus 4. integrierten Steps besteht?

 

1. Dem Kreditvertrag. Dort kommt die Bank vor, und der Schuldner (in diesem Fall: wir). Es ist festgelegt, dass der Schuldner einen Zins (den Gewinn der Bank) und eine Tilgung (unserer Abzahlung des Kredits) an die Bank abtreten muss.

2. Der Grundschuld. Die Bank kann mit der eingetragenen Grundschuld sofort und ohne Gericht unser Grundstück (incl Haus) Zwangsversteigern. Bei dieser Versteigerung bekommt die Bank den eigentragenen Kredit, nebst Schuldzinsen ausgezahlt. (steht meist als "enge Sicherung" in der Grundschuldbestellungsurkunde)

3. Das abstrakte Schuldversprechen. Können wir einmal nicht zahlen, hat die Bank das Recht, unser Konto sofort sperren zu lassen und alles, noch verbleibende zu pfänden, weil wir mit unserem Privatvermögen haften.

4. Die Sicherungsvereinbarung. Hebt die vorhergehenden Punkte auf und besagt, dass die Bank für diese Rechte auch etwas tun muss. In diesem Fall: uns Geld leihen.

 

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